Beglaubigungen
Bitte vereinbaren Sie für alle Beglaubigungen vorab einen Termin per Mail (zuerich@hk-diplo.de). Die hier veröffentlichten Termine sind die einzigen verfügbaren Termine, an denen Beglaubigungen vorgenommen werden können. Bitte schreiben Sie uns Ihren Wunschtermin mit Datum und Uhrzeit (bitte die konkrete Wunschuhrzeit, kein Zeitfenster). Die nächsten möglichen Termine sind die Folgenden:
- 11. August von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- 12. August von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:15 Uhr bis 16:30 Uhr
- 13. August von 09:15 oder 10:15 Uhr bis 11:15 Uhr
- 14. August von 08:15 bis 12:00 Uhr und von 13:15 Uhr bis 16:30 Uhr
- 24. August von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:15 Uhr bis 16:30 Uhr
In folgenden Fällen kann in Zürich eine Beglaubigung der Unterschrift erfolgen:
- Ausschlagung einer Erbschaft: Bitte geben Sie in Ihrer Mail neben Ihrem Terminwunsch an, ob nur Sie betroffen sind oder ob Sie auch minderjährige / ungeborene Kinder haben, für die das Erbe ebenfalls ausgeschlagen werden soll. Die Gebühren betragen aktuell CHF 55,-.
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Hält sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Frist abweichend sechs Monate. Innerhalb dieser Frist muss die Ausschlagungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht vorliegen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfang und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt.
Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft der Person oder den Personen an, welche berufen sein würde(n), wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte (falls vorhanden: die Kinder des Ausschlagenden). Soll für ein minderjähriges Kind (mit-) ausgeschlagen werden, müssen alle Sorgerechtsinhaber die Ausschlagungserklärung in einem Beglaubigungstermin persönlich unterschreiben und ihre Unterschriften beglaubigen lassen. Minderjährige Kinder müssen hierbei nicht anwesend sein.
Für die Ausschlagungserklärung können Sie unser ausfüllbares Muster, ein anderes im Internet frei verfügbares Muster oder ein selbst formuliertes Schreiben verwenden.
- Genehmigungserklärung: Bitte senden Sie uns neben Ihrem Wunschtermin das zu beglaubigende Dokument (Blanko!) vorab per Mail. Die Gebühren betragen aktuell CHF 55,-.
- Führungszeugnis. Die Gebühren betragen aktuell CHF 33,-. Den Antrag und ausführliche Informationen finden Sie hier. Die Beglaubigung auf dem Antrag für ein Führungszeugnis kann auch bei einem schweizer Notar erfolgen. Die Antragstellung erfolgt immer beim Bundesamt für Justiz, bei uns geht es nur um die Bestätigung Ihrer Personendaten und Ihrer Unterschrift. Bitte beachten Sie unter dem Link auch die Möglichkeit einer online Antragstellung.
Ferner können in Zürich beglaubigte Kopien zur Vorlage bei einer deutschen Behörde angefertigt werden. Die Gebühren betragen aktuell CHF 28,-.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Beglaubigung Ihre Unterschrift bei uns vor Ort geleistet werden muss. Bitte bringen Sie daher das zu beglaubigende Dokument noch nicht unterschrieben zu Ihrem Termin mit.