Reisepässe und Personalausweise

Pass- und Personalausweisanträge können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache entgegengenommen werden. Bei Minderjährigen müssen beide Elternteile und das Kind vorsprechen. Alternativ kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden, wenn ein Elternteil verhindert ist.

Welche Dokumente können beantragt werden?

In Zürich können folgende Dokumente beantragt werden:

  • Biometrische Reisepässe
    Ausstellungsdauer ca. 8 Wochen.
  • Personalausweise
    Ausstellungsdauer ca. 6 Wochen.
  • Expresspässe
    Ausstellungsdauer ca. 3 Wochen.
  • KEINE vorläufigen Reisepässe

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Die Dokumente müssen im Original und Kopie (siehe Merkblatt) vorhanden sein. Ansonsten ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung notwendig.

Welche Passbilder bei Erwachsenen sind gültig?

Bitte bringen Sie neue biometrische Passfotos (in Papierform, nicht digital) zu Ihrem Termin mit. Die Fotos dürfen max. 6 Monate alt sein und dürfen nicht verschmutzt und nicht beschädigt sein. Bitte beachten Sie die Passbildschablone. Bitte bedenken Sie, dass Sie erneut vorsprechen müssen, wenn Ihr Passfoto nicht den biometrischen Anforderungen entspricht.

Die Umsetzung der Livebilderfassung und Erhöhung der Anforderungen an Passbilder, die im Rahmen der Pass- und Ausweisbeantragung vorgelegt werden, ist zwar nach der Passverordnung zum 1. Mai 2025 in Deutschland in Kraft getreten, wird aber im Ausland nicht in dieser Form umgesetzt, da sie mit weiteren Maßnahmen einhergehen müssen.

Eine cloudbasierte Lösung mit der Zulassung bestimmter Fotografen bzw. Firmen zur Herstellung und Übermittlung biometrischer Bilder wird außerhalb Deutschlands nicht angeboten werden.
Es wird an Lösungen gearbeitet, insbesondere um die Livebilderfassung am Schalter zu ermöglichen. Bis auf Weiteres gelten daher die bisherigen Anforderungen an Passfotos fort.

Welche Passbilder bei Kindern sind gültig?

Bitte bringen Sie neue biometrische Passfotos (in Papierform, nicht digital) zu Ihrem Termin mit. Die Fotos dürfen max. 6 Monate alt sein und dürfen nicht verschmutzt und nicht beschädigt sein. Bitte beachten Sie die hier veröffentlichte Passbildschablone. Passfotos für Kinder unter 10 Jahren lassen Sie bitte von einem Fotografen erstellen. Bitte bedenken Sie, dass Sie erneut vorsprechen müssen, wenn Ihr Passfoto nicht den biometrischen Anforderungen entspricht.

Die Umsetzung der Livebilderfassung und Erhöhung der Anforderungen an Passbilder, die im Rahmen der Pass- und Ausweisbeantragung vorgelegt werden, ist zwar nach der Passverordnung zum 1. Mai 2025 in Deutschland in Kraft getreten, wird aber im Ausland nicht in dieser Form umgesetzt, da sie mit weiteren Maßnahmen einhergehen müssen.

Eine cloudbasierte Lösung mit der Zulassung bestimmter Fotografen bzw. Firmen zur Herstellung und Übermittlung biometrischer Bilder wird außerhalb Deutschlands nicht angeboten werden.
Es wird an Lösungen gearbeitet, insbesondere um die Livebilderfassung am Schalter zu ermöglichen. Bis auf Weiteres gelten daher die bisherigen Anforderungen an Passfotos fort.

Hinweise zur Terminbuchung

Unter der Web-Adresse https://www.terminland.de/hk-diplo können Termine vereinbart werden.

Allgemeine Hinweise

  • Bitte buchen Sie pro Antragssteller (nicht pro Antrag) einen eigenen Termin.
  • Die Termine werden in Blockzeiten gebucht. Dadurch können geringfügige Wartezeiten bei der Wahrnehmung des Termins entstehen.
  • Es können nur die online ersichtlichen Termin vergeben werden. Stornierte Termine werden vom System automatisch wieder freigegeben.
  • Es ist nicht gestattet, mehrere Termine für eine Person zu buchen. Bei mehreren blockierten Terminen werden alle Buchungen storniert.
  • Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mind. 24 h vor dem Termin! Verwenden Sie dazu den Link, den Sie in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail finden. Wir behalten uns vor, weitere Terminbuchungen bei Nichteinhaltung für 3 Monate nicht zuzulassen.
  • Sollten Sie einen früheren Termin benötigen, als wir auf unserer Homepage anbieten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Bern.

Hinweise zur Terminvereinbarung für Kinder

  • Bezüglich Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden.
  • Bei Minderjährigen müssen beide Elternteile und das Kind vorsprechen. Alternativ kann eine beglaubigte Zustimmungserklärung vorgelegt werden, wenn ein Elternteil verhindert ist.

Wie kann ich einen Termin stornieren?

Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können mindestens 24 Stunden vor dem Termin! Verwenden Sie dazu den Link, den Sie in Ihrer Terminbestätigungs-E-Mail finden. Wir behalten uns vor, weitere Terminbuchungen bei Nichteinhaltung für 3 Monate nicht zuzulassen.

Was ist bei einer Erstbeantragung oder Namensänderung zu beachten?

Zum Namensrecht beachten Sie bitte die Hinweise unter dem nachfolgenden Link: Namensrecht

 

Bei Erstanträgen von im Ausland geborenen Personen, die noch nie ein deutsches Reisedokument besaßen, sind umfangreiche Prüfungen erforderlich, wie Sie auch unseren Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland entnehmen können.

Diese Prüfung unter Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Vorschriften zum deutschen, schweizerischen oder internationalen Staatsangehörigkeits-, Abstammungs- und Namensrechts erfolgt durch entsprechend ausgebildete und befugte Konsularbeamtinnen und -beamte in Bern.

Die Büros der Honorarkonsuln sollen daher grundsätzlich keine entsprechenden Anträge auf einen ersten deutschen Reisepass und/oder Personalausweis entgegennehmen.
Sie können dann ausnahmsweise einen Antrag über die Büros wie z. B. in Zürich stellen, wenn Sie Ihren Fall von der Botschaft vorprüfen lassen und die Botschaft zum Ergebnis kommt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit, die Abstammung und die Namensführung eindeutig sind.

Nutzen Sie bei Interesse bitte das Kontaktformular, der Botschaft, wählen Sie die Kategorie „Reisepass/Personalausweis“ und beantworten Sie alle untenstehenden Fragen und ergänzen Sie bitte, wo Sie Ihren Antrag stellen möchten (Basel, Genf, Zürich oder Lugano).
Nach Erhalt der Eingangsbestätigung warten Sie bitte die individuelle Antwort ab.

Bitte beachten Sie, dass solche Vorprüfungen je nach Aufkommen und Komplexität auch mal längere Zeit in Anspruch nehmen können.

Wenn eine Passbeantragung auch in einem Büro eines Honorarkonsuls möglich ist, beteiligt die Botschaft diese direkt in Kopie bei deren Antwort, damit der Antrag danach mit Terminbuchung dort gestellt werden kann.

Bitte stellen Sie für eine Vorprüfung sicher, dass alle folgende Fragen beantwortet werden, damit Ihnen zielgerichtet geantwortet werden kann.
Sollte eine Frage nicht zutreffen, antworten Sie dazu bitte mit „entfällt“. (Tipp: Bitte schreiben nur die Ziffern der Fragen und Ihre Antworten.)

  1. Wann und wo ist Ihr Kind geboren?
  2. Wie lautet die gewünschte Namensführung für Ihr Kind?
  3. Wo befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes und der Eltern?
  4. Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (oder danach) miteinander verheiratet?
  5. Ggf. wann und wo erfolgte die Eheschließung?
  6. Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen die Kindeseltern? (Bitte nennen Sie alle und auch eventuelle Änderungen).
  7. Haben Sie einen gemeinsamen Ehenamen in der Ehe gewählt/geführt?
  8. Gibt es ggf. eine deutsche Eheurkunde, Bestätigung der Namensführung bzw. ein deutsches Familienbuch zu Ihrer Ehe?
  9. Gibt/Gab es vorherige Ehen der Elternteile? Wenn ja, wann und wodurch wurden diese wo aufgelöst?
  10. Sind Sie mit dem anderen Elternteil weiterhin verheiratet oder wurden Sie geschieden? Falls zutreffend: Wann, wo und wodurch wurde diese Ehe aufgelöst?
  11. Wenn Sie nicht verheiratet waren: Wann und wo erfolgte die Vaterschaftsanerkennung (vor oder nach der Geburt)? Sofern diese nach dem 1.7.2025 in der Schweiz erfolgte, schon nach deutschem Recht, also mit Zustimmung der Kindesmutter?
    Falls zutreffend, übersenden Sie bitte einen „Auszug aus dem Eintrag über die Anerkennung“ ausgestellt nach dem Übereinkommen Nr. 34 der CIEC „ (auf Seite 2, unter 9-8-2 und dann unter 3-4-2 muss ein Kreuzchen bei “Mutter„ sein), bitte senden Sie diesen Auszug ggf. als Scan in Beantwortung unserer Eingangsbestätigung.
  12. Gibt es eine Vereinbarung über die gemeinsame Sorge? Falls zutreffend: Wann und wo wurde diese vereinbart? Wo war das Kind im Zeitpunkt der Erklärung gemeldet/wohnhaft?
  13. Wurde evtl. bereits ein deutscher Pass/Personalausweis ausgestellt? Falls zutreffend: Wann, wo, auf welchen Namen? Gibt es bereits ausländische Reisedokumente auf den gewünschten Namen?
  14. Gibt es Geschwisterkinder, die bereits deutsche Reisedokumente auf den gewünschten Namen haben?
  15. Wann und wo sind die Eltern des Kindes geboren? Hat Ihr Kind noch eine andere Staatsangehörigkeit erworben?

Wir möchten vermeiden, dass Sie mehrfach persönlich erscheinen müssen und vermeidbare Mehrkosten für Sie entstehen.

Sollte Ihnen die Bearbeitung zu lange dauern und Sie dringend ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, müssen Sie den Antrag in Bern stellen.

Welche Kosten entstehen?

Sie finden hier eine Übersicht über den bei uns zu entrichtenden Gesamtpreis. Auf dem Merkblatt wird detailliert dargestellt, wie sich der Preis zusammen setzt.

Umrechnungsbedingt können folgende Angaben leicht abweichen und sind ohne Gewähr:

Passausführung Preis
Reisepass über 24 Jahre CHF 178.–
Personalausweis über 24 Jahre CHF 163–
Kombination Pass und Personalausweis über 24 Jahre CHF 284.-
Reisepass unter 24 Jahre CHF 148.–
Personalausweis unter 24 Jahre CHF 146.–
Kombination Pass und Personalausweis unter 24 Jahre CHF 237.–
Expresszuschlag CHF 29,-
  • Bitte bezahlen Sie bargeldlos. Wir akzeptieren alle gängigen Karten außer American Express.
  • Bitte beachten Sie, dass wir samstags pro Pass- / Personalausweisantrag einen Zuschlag in Höhe von CHF 20.– berechnen.

Wichtige Hinweise

 

  • Bezüglich Reisepässen und Personalausweisen für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf Weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden können.

 

  • Haustiere sind in unseren Räumlichkeiten nicht erlaubt.

 

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Begleitpersonen keinen Zutritt zu unseren Räumlichkeiten haben (dies gilt nicht für Minderjährige).

 

  • Eine Pass- / Personalausweisbeantragung kann in Zürich nur erfolgen, wenn Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein gemeldet sind.